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Finanzielle Entlastung der Patienten durch Erstattung von Naturheilverfahren


Wussten Sie, dass Therapien aus dem Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin, auch Heilkräuter- und Granulatteemischungen, erstattungsfähig sind?

Auch wenn die chinesische Kräuterlehre und ebenso die Akupunktur zu den anerkannten alternativen Heilmethoden gehören, zählen sie bisher mit ganz wenigen Ausnahmen (Akupunktur im Knie- sowie Lendenwirbelbereich) trotzdem nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen.

Deshalb kann die regelmäßige Einnahme von Heilkräutertees oder nachhaltig angelegte Akupunkturmaßnahmen zu erhöhten Kosten führen, für die Sie in der Regel privat aufkommen müssen.

Einige private Krankenversicherer haben im Rahmen ihrer Leistungsabrechnungen festgestellt, dass TCM-Anwendungen gegenüber schulmedizinischen Leistungen deutlich überlegen und dazu noch kostengünstiger sind. Deshalb werden zunehmend bezahlbare Tarife kalkuliert, welche Naturheilkunde, wie die chinesische Medizin, in den Leistungsbereich mit aufnehmen. Allerdings existiert kein einheitlicher Erstattungsrahmen, sodass individuelle Angaben zu relevanten Kriterien beim jeweiligen Krankenversicherer zu unterschiedlichen Leistungs- und Beitragsergebnissen führen. Auch wurde im repräsentativen Vergleich von Krankenzusatzversicherungen festgestellt, dass leistungsstarke Tarife preiswert und leistungsschwache Tarife teuer sein können.

Wenn Sie Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns einfach unter info@chinasan.de